Unterhaltsvorschuss Bewilligung
Verfahrensablauf
Spezielle HinweiseNachdem der Antrag eingegangen ist, wird der unterhaltpflichtige Elternteil über die mögliche Zahlungspflicht informiert. Wenn kein Unterhalt gezahlt wird, kann bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen Unterhaltsvorschuss bewilligt werden. Anschließend wird der unterhaltspflichtige Elternteil hinsichtlich seiner Leistungsfähigkeit überprüft und zur Erstattung der Vorschusszahlungen aufgefordert.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Es fallen keine Gebühren an.
Zahlungsarten
Überweisung
Rechtsgrundlage
Dokumente
Anträge / Formulare
Unterhaltsvorschuss muss schriftlich vom allein erziehenden Elternteil beantragt werden.
Sie können den Antrag auf Unterhaltsvorschuss auf Ihren Computer herunterladen und an Ihrem PC ausfüllen. Den unterschriebenen Antrag können Sie dann an die zuständige Stelle schicken. Für Kinder ab 12 Jahre ist zusätzlich das Ergänzungsblatt auszufüllen und zusammen mit dem unterschriebenen Merkblatt dem Antrag beizufügen.
Unterhaltsvorschuss muss schriftlich beantragt werden. Den Antragsvordruck, das Merkblatt und das Ergänzungsblatt sind auf der Homepage des Landkreis Harburg zu finden. Die Vordrucke können am PC ausgefüllt werden. Die unterschriebenen Vordrucke können Sie dann an die zuständige Stelle schicken oder eingescannt per E-Mail an abteilung52@lkharburg.de senden.
Im Bürgerservice und in den Gemeindeverwaltungen sind die Antragsvordrucke ebenfalls erhältlich.
Bitte senden Sie Ihre Antragsunterlagen
an die folgende Anschrift:
Landkreis Harburg
Unterhaltsvorschusskasse
Schloßplatz 6
21423 Winsen (Luhe)
Online-Antrag
Unterhaltsvorschuss kann außerdem online beantragt werden. Dazu benötigen Sie entweder einen Account beim Serviceportal des Landkreises Harburg (https://portal.landkreis-harburg.de) oder beantragen dort „als Gast“ Unterhaltsvorschuss. Den Antrag erreichen Sie unter folgendem Link:
https://portal.landkreis-harburg.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/3571/show
Wenn Sie bereits einen authentifizierten Zugang besitzen, müssen Sie den Antrag nicht mehr unterschreiben. Ansonsten drucken Sie nach dem Absenden des Antrages einen weiteren pdf-Vordruck (Mantelbogen) aus, unterschreiben diesen und laden diese Datei (auch als Foto möglich) im Anschluss zu Ihrem Antrag hoch. Die geforderten Unterlagen können Sie ebenso auf diese Weise hochladen.
Bemerkungen
Spezielle HinweiseBegriffserklärungen:
Alleinerziehend = ledig, verwitwet, geschieden oder dauerhaft getrennt lebend
Nicht allein erziehend = verheiratet, in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebend, unverheiratet mit dem anderen Elternteil zusammenlebend oder nicht dauerhaft getrennt lebend
Ist der andere Elternteil verstorben, besteht ebenfalls Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie