KFZ-Zulassung: Änderung der Halterdaten (Name oder Anschrift)
Verfahrensablauf
Die Änderung muss von der Halterin/vom Halter des Fahrzeugs oder durch eine bevollmächtigte Person gemeldet werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.
Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Bitte wenden Sie sich an einen der drei Standorte des BürgerService (Kontaktinformationen, Anschrift und Öffnungszeiten siehe unten).
Voraussetzungen
- bereits erfolgte Wohnsitz Anmeldung bzw. Wohnsitz Ummeldung
Welche Unterlagen werden benötigt?
- aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
- Alternativ:
- eine Bescheinigung, wonach das Hauptzollamt auf die Einzugsermächtigung verzichtet oder
- der Nachweis der Steuerbefreiung
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bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
bei Firmen zusätzlich:
- Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
- die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
Sie benötigen folgende Unterlagen:
Privatpersonen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) nur, wenn sich der Name ändert.
- Personalausweis oder Reisepass
- Ggf. Bescheinigung über Namensänderung
Firmen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) nur, wenn sich der Name ändert.
- Aktueller Handelsregisterauszug (nur Gesellschaften), aktuelle Gewerbeanmeldung, Personalausweis oder Reisepass des Geschäftsführers oder Prokuristen
- bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts zusätzlich: Gesellschaftervertrag und Erklärung des / der Vertretungsberechtigten
Vereine:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) nur, wenn sich der Name ändert.
- Aktueller Vereinsregisterauszug, Personalausweis oder Reisepass des Vorsitzenden oder des / der Vertretungsberechtigten
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Für die Adressänderung mit Aufkleber fällt eine Gebühr von 10,80 EUR an.
Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil I und ggf. auch Zulassungsbescheinigung Teil II neu ausgestellt werden müssen (Namensänderung, Unbrauchbarkeit der Papiere, sonstige Änderungen), erhöht sich die Gebühr auf bis zu 15,40 EUR.
Eventuelle zusätzliche Gebühren für bestimmte, besondere Konstellationen (z. B. Verlust eines Dokuments, weitere Änderungen, zusätzliche Siegel und Plaketten) können hier nicht im Einzelnen dargestellt werden. Je nach Einzelfall kann die Gebühr auch höher sein als dargestellt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Änderung muss schnellstmöglich erfolgen.
Sie müssen die Angaben zu Ihrer Person oder Ihrer Anschrift unverzüglich ändern lassen.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
Die zuständige Stelle gibt die Änderungsmeldung automatisch an das Hauptzollamt weiter.
Kommen Sie Ihrer Verpflichtung nicht unverzüglich nach, kann die Zulassungsbehörde ein Zwangsgeld festsetzen oder den Betrieb des Fahrzeuges untersagen. Zudem begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Fachlich freigegeben durch
AG Kommunenredaktion
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