KFZ-Zulassung: Online-Zulassung und Online-Abmeldung (iKFZ)
Leistungsbeschreibung
Online-Außerbetriebsetzung (Abmeldung):
Seit 01.01.2015 können Sie Ihr Fahrzeug online ganz ohne Besuch im BürgerService außer Betrieb setzen lassen ("abmelden"), wenn
- das Fahrzeug im Landkreis Harburg zugelassen ist, also WL-Kennzeichen hat oder die auswärtigen Kennzeichenschilder beim Umzug mitgenommen wurden,
- das Fahrzeug seit dem 01.10.2017 zugelassen wurde, also bereits mit neuen Stempelplaketten auf den Kennzeichenschildern und einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestattet ist und
- Sie einen neuen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und ein Lesegerät mit entsprechender Software oder ein Mobilgerät mit installierter „Ausweis-App2“ besitzen
Weitere Informationen zum Ablauf: Siehe unsere Kundeninformation zur Online-Außerbetriebsetung unten auf dieser Seite.
Online-Zulassung von Fahrzeugen:
Seit 01.10.2019 haben Sie die Möglichkeit, ein Fahrzeug online neu zuzulassen, wieder zuzulassen, umzuschreiben oder die Anschrift in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ändern zu lassen, wenn
- Sie Einwohner des Landkreises Harburg sind, also einen Hauptwohnsitz im Landkreis Harburg haben
- das Fahrzeug seit dem 01.01.2015 zugelassen wurde, also bereits mit neuen Stempelplaketten auf den Kennzeichenschildern und einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ausgestattet ist und
- Sie einen neuen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und ein Lesegerät mit entsprechender Software oder ein Mobilgerät mit installierter „Ausweis-App2“ besitzen
Weitere Informationen zum Ablauf: Siehe unser Merkblatt zur Online-Zulassung unten auf dieser Seite. Weitere Informationen zum bundesweiten Projekt i-Kfz erhalten Sie hier: www.bmvi.de/i-kfz
Hinweis: E-Kennzeichen, H-Kennzeichen, Saisonkennzeichen, grüne Kennzeichen und Wechselkennzeichen sind vom Online-Verfahren ausgenommen. Diese besonderen Kennzeichen können Sie nur persönlich im BürgerService zuteilen / ändern lassen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine telefonische Unterstützung bei der Antragseingabe leisten können.
► Bitte beachten Sie: Entfernen Sie die Abdeckungen der Sicherheitscodes auf den Stempelplaketten, der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief) erst dann, wenn Sie auf dem Portal dazu aufgefordert werden. Sind die Sicherheitscodes freigelegt, sind die Dokumente ungültig.
Sie können Ihre Zulassungs- und Außerbetriebsetzungsanträge selbstverständlich gern weiterhin persönlich im BürgerService bearbeiten lassen – Sie sind herzlich willkommen und wir bieten vor Ort weiterhin den gewohnten Service mit kurzer Wartezeit und umfangreichen Öffnungszeiten. Die Anschrift der BürgerService-Standorte und Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte der Broschüre. Für die Außerbetriebsetzungen (Abmeldungen) steht Ihnen montags bis freitags der Schnellschalter mit sehr kurzer Wartezeit zur Verfügung.
Voraussetzungen
- das Fahrzeug muss über Kennzeichen verfügen, auf denen Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes angebracht sind
- Diese Plaketten werden erst ab 01. Januar 2015 im Rahmen der Neu- oder Wiederzulassung ausgegeben
- das Fahrzeug muss über eine "neue" Zulassungsbescheinigung Teil I verfügen
- Auf der neuen Zulassungsbescheinigung befindet sich ein freizulegender Sicherheitscode. Ältere Zulassungsbescheinigungen weisen diesen Code nicht auf. Die dazugehörenden Fahrzeuge können deshalb nicht online stillgelegt werden
- Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter benötigen für das Onlineverfahren
- den elektronischen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) zur Identifizierung
- ein Kartenlesegerät
Was sollte ich sonst noch Wissen?
Ist die Online-Ausweisfunktion auf Ihrem neuen Personalausweis nicht freigeschaltet, haben Sie kein Lesegerät oder wurde Ihr Fahrzeug vor dem 01.01.2015 zugelassen?
Um die Online-Ausweisfunktion auf Ihrem neuen Personalausweis freischalten zu lassen, wenden Sie sich bitte an Ihr Einwohnermeldeamt.
Welche Gebühren fallen an?
Die Online-Außerbetriebsetzung kostet 6,30 EUR Gebühr.
Die Gebühr für die Online - Zulassung setzt sich aus mehreren Teilbeträgen zusammen, welche automatisch vom Portal berechnet und Ihnen zum Abschluss des Zulassungsantrages angezeigt werden.
Dokumente
Was sollte ich noch wissen?
Rechtsgrundlage
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)