Leistungsbeschreibung

Online-Außerbetriebsetzung (Abmeldung):

 Seit 01.01.2015 können Sie Ihr Fahrzeug online ganz ohne Besuch im BürgerService außer Betrieb setzen lassen ("abmelden"), wenn

  • das Fahrzeug im Landkreis Harburg zugelassen ist, also WL-Kennzeichen hat oder die auswärtigen Kennzeichenschilder beim Umzug mitgenommen wurden,
  • das Fahrzeug seit dem 01.10.2017 zugelassen wurde, also bereits mit neuen Stempelplaketten auf den Kennzeichenschildern und einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestattet ist und
  • Sie einen neuen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und ein Lesegerät mit entsprechender Software oder ein Mobilgerät mit installierter „Ausweis-App2“ besitzen

Weitere Informationen zum Ablauf: Siehe unsere Kundeninformation zur Online-Außerbetriebsetung unten auf dieser Seite.

Online-Zulassung von Fahrzeugen:

Seit 01.10.2019 haben Sie die Möglichkeit, ein Fahrzeug online neu zuzulassen, wieder zuzulassen, umzuschreiben oder die Anschrift in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ändern zu lassen, wenn

  • Sie Einwohner des Landkreises Harburg sind, also einen Hauptwohnsitz im Landkreis Harburg haben
  • das Fahrzeug seit dem 01.01.2015 zugelassen wurde, also bereits mit neuen Stempelplaketten auf den Kennzeichenschildern und einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ausgestattet ist und
  • Sie einen neuen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und ein Lesegerät mit entsprechender Software oder ein Mobilgerät mit installierter „Ausweis-App2“ besitzen

Weitere Informationen zum Ablauf: Siehe unser Merkblatt zur Online-Zulassung unten auf dieser Seite. Weitere Informationen zum bundesweiten Projekt i-Kfz erhalten Sie hier: www.bmvi.de/i-kfz

Hinweis: E-Kennzeichen, H-Kennzeichen, Saisonkennzeichen, grüne Kennzeichen und Wechselkennzeichen sind vom Online-Verfahren ausgenommen. Diese besonderen Kennzeichen können Sie nur persönlich im BürgerService zuteilen / ändern lassen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine telefonische Unterstützung bei der Antragseingabe leisten können.

► Bitte beachten Sie: Entfernen Sie die Abdeckungen der Sicherheitscodes auf den Stempelplaketten, der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief) erst dann, wenn Sie auf dem Portal dazu aufgefordert werden. Sind die Sicherheitscodes freigelegt, sind die Dokumente ungültig.

Sie können Ihre Zulassungs- und Außerbetriebsetzungsanträge selbstverständlich gern weiterhin persönlich im BürgerService bearbeiten lassen – Sie sind herzlich willkommen und wir bieten vor Ort weiterhin den gewohnten Service mit kurzer Wartezeit und umfangreichen Öffnungszeiten. Die Anschrift der BürgerService-Standorte und Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte der Broschüre. Für die Außerbetriebsetzungen (Abmeldungen) steht Ihnen montags bis freitags der Schnellschalter mit sehr kurzer Wartezeit zur Verfügung.

Voraussetzungen

  • das Fahrzeug muss über Kennzeichen verfügen, auf denen Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes angebracht sind
  • Diese Plaketten werden erst ab 01. Januar 2015 im Rahmen der Neu- oder Wiederzulassung ausgegeben
  • das Fahrzeug muss über eine "neue" Zulassungsbescheinigung Teil I verfügen
  • Auf der neuen Zulassungsbescheinigung befindet sich ein freizulegender Sicherheitscode. Ältere Zulassungsbescheinigungen weisen diesen Code nicht auf. Die dazugehörenden Fahrzeuge können deshalb nicht online stillgelegt werden
  • Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter benötigen für das Onlineverfahren
  • den elektronischen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) zur Identifizierung
  • ein Kartenlesegerät


Was sollte ich sonst noch Wissen?

Ist die Online-Ausweisfunktion auf Ihrem neuen Personalausweis nicht freigeschaltet, haben Sie kein Lesegerät oder wurde Ihr Fahrzeug vor dem 01.01.2015 zugelassen?

Um die Online-Ausweisfunktion auf Ihrem neuen Personalausweis freischalten zu lassen, wenden Sie sich bitte an Ihr Einwohnermeldeamt.

Welche Gebühren fallen an?

Die Online-Außerbetriebsetzung kostet 6,30 EUR Gebühr.

Die Gebühr für die Online - Zulassung setzt sich aus mehreren Teilbeträgen zusammen, welche automatisch vom Portal berechnet und Ihnen zum Abschluss des Zulassungsantrages angezeigt werden.

Was sollte ich noch wissen?

Rechtsgrundlage

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)