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Infektionsschutzbelehrung inklusive Bescheinigung beantragen


Leistungsbeschreibung

Spezielle Hinweise

Allgemeine Informationen

Das  Infektionsschutzgesetz (IfSG) soll helfen, übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.

Wenn jemand  Lebensmittel gewerbsmäßig herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt und dabei mit diesen Lebensmitteln oder den nötigen Utensilien, Geräten und Maschinen in Berührung kommt, muss diese Person vor der ersten Beschäftigung und danach wiederkehrend alle 2 Jahre im hygienischen Verhalten unterwiesen werden. Dies gilt ebenso für Personen, die in Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen mit oder zur  Gemeinschaftsverpflegung beschäftigt sind.

Die Erstbelehrung wird vom Gesundheitsamt  online oder persönlich durchgeführt (§ 43 IfSG). Die geforderten Folgebelehrungen sind Pflicht des Arbeitgebers (§ 42 IfSG).



Spezielle Hinweise

Online

  • Sie weisen sich elektronisch über BundID aus.
  • Auf unserem Serviceportal des Landkreises Harburg gelangen Sie über "Links & Onlinedienste" zum Niedersächsischen Antragssystem für Verwaltungsleistungen Online (NAVO).
  • Nach Bestätigung der Datenschutz-Bestimmungen und Nutzungsbedingungen starten Sie einen online-Antrag, durchlaufen diesen, bezahlen online die Gebühr und schließen ihn ab.
  • Ihr Antrag wird in unserem Hause geprüft und eine Bescheinigung zugesandt.

Persönlich

  • Sie reservieren einen Termin (jeweils der letzte Donnerstag im Monat um 16 Uhr) per Telefon (04171 693-372) oder per Mail ( Gesundheitsamt@LKHarburg.de ).
  • Sie kommen ca. 30 Minuten vor dem Termin und weisen sich aus. Die Unterweisung findet in der  Kreisverwaltung Gebäude A, Schloßplatz 6, 21423 Winsen (Luhe) statt. Bitte gehen Sie im Erdgeschoss nach hinten durch zum Gesundheitsamt.
  • Sie weisen sich aus, bezahlen die Gebühr und erhalten Informationsmaterial.
  • Sie durchlaufen die Belehrung in einer Gruppenveranstaltung und können im Anschluss offene Fragen klären.
  • Sie erhalten vor Ort Ihre Bescheinigung.

Spezielle Hinweise

Landkreis Harburg
Abteilung Gesundheit - Gebäude A
Schloßplatz 6
21423 Winsen (Luhe)

Telefon: 04171 693-372
E-Mail:   Gesundheitsamt@LKHarburg.de

Spezielle Hinweise
  • Gebühr:26,00 EUR

  • Zahlungsarten

    • Online: Kreditkarte, PayPal
    • Persönlich: Bar, EC-Kartenzahlung, Kreditkarte

Spezielle Hinweise

Bevor Sie eine Tätigkeit in der Lebensmittelzubereitung bzw. im Lebensmittelverkauf aufnehmen, muss die Belehrung nach IfSG vorliegen, und sie darf bei Tätigkeitsbeginn nicht älter als drei Monate sein.

Die Zusendung der Bescheinigung bei einem Online-Antrag kann einige Tage dauern. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer persönlichen Planung.

Die Möglichkeit eines Rechtsbehelfs besteht nicht.