Schülerbeförderung 1.4.8

Hinweise zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten beim Landkreis Harburg:
Als betroffene Person stehen Ihnen gemäß Artikel 13 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verschiedene Rechte zu. Eine ausführliche Information, welche Rechte dies im Einzelnen sind und wie Ihre Daten verarbeitet werden, können Sie unter folgendem Link abrufen:
https://www.landkreis-harburg.de/services-kontakt/datenschutz/datenschutz-informationspflicht-nach-der-dsgvo/

 

Bitte wählen Sie aus, welches Anliegen Sie haben:

Beantragung einer Schülerfahrkarte
für Schüler/Schülerinnen
- der Klassen 1-10
- BFS ohne Realschulabschluss (1. Klasse) / BES der berufsbildenden Schulen
NEU: ab dem 01.08.2023 wird kein Foto mehr benötigt!

Der Antrag ist zu stellen
- bei Einschulung
- bei Schulwechsel
- bei Umzug

Ersatzausstellung einer HVV-Card
Der Antrag ist zu stellen
- bei Verlust
- äußerlich beschädigter Karte

Für die Ersatzbeantragung wird eine Bearbeitungsgebühr von 20,00 EUR erhoben. Diese ist direkt mit dem Antrag online zu zahlen.
Bis zum Erhalt der neuen Karte müssen Sie selbstständig Fahrkarten kaufen.