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Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises


Leistungsbeschreibung

Die erstmalige Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises muss schriftlich beantragt werden.

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. seinen Außenstellen.

Spezielle Hinweise

Grad der Behinderung mindestens 50 %

  • aktuelles Passfoto
  • Nachweis zum Grad der Behinderung

Es fallen keine Gebühren an.

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Die Beantragung der Ausstellung des Schwerbehindertenausweises kann formlos erfolgen. Oder reichen Sie bitte das Ihnen übersandte Anschreiben ein.

Detaillierte Informationen zum Schwerbehindertenausweis finden Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie.

Sollten Sie noch Fragen zum Thema "Ausstellen von Schwerbehindertenausweisen" haben, können Sie uns über folgendes Kontaktformular erreichen.