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Antrag auf Änderung/Aufhebung der Wohnsitzauflage


Diese Online-Dienstleistung ist für Personen mit einem Aufenthaltstitel derzeit nicht verfügbar. Falls Sie einen Aufenthaltstitel besitzen, stellen Sie Ihren Antrag bitte per Post oder E-Mail.

Wenn Sie planen, Ihren Wohnsitz außerhalb des Landkreises Harburg zu nehmen, bedarf dies einer Erlaubnis der zuständigen Ausländerbehörde, solange Sie eine wohnsitzbeschränkende Auflage in Ihrer Duldung, Gestattung oder ausländerbehördlichen Bescheinigung stehen haben.

 

Ihre für den Landkreis Harburg bestehende Wohnsitzauflage kann auf den Zuständigkeitsbereich einer anderen Behörde geändert werden oder die Auflage kann komplett aufgehoben werden.

 

Eine Aufhebung ist möglich, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt eigenständig, also ohne den Bezug von Sozialleistungen, sichern können.

 

Zudem kann die Wohnsitzauflage auf den Zuständigkeitsbereich einer anderen Ausländerbehörde geändert werden, wenn humanitäre Gründe vorliegen, die einen dauerhaften Umzug rechtfertigen (z. B. Zuzug zu Ehegatten oder minderjährigen Kindern).

 

Ein Umzug vor Bewilligung des Antrages ist nicht gestattet.