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Meldung von Wasserentnahmen


Leistungsbeschreibung

Spezielle Hinweise

Allgemeine Informationen

Für erlaubnispflichtige Benutzungen wie die Entnahme und das Ableiten von Wasser aus einem oberirdischen Gewässer, sowie die Entnahme, das Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser erhebt das Land Niedersachsen eine Wasserentnahmegebühr.

Hierbei handelt es sich um eine steuergleiche Abgabe, sodass zu Teil das Steuerrecht Anwendung findet. Mit der Abrechnung im Landkreis Harburg ist die Untere Wasserbehörde des Landkreises Harburg betraut.



Spezielle Hinweise

Wer die Gebühr schuldet, hat der Unteren Wasserbehörde in einer Erklärung bis zum 15. Februar des dem Veranlagungszeitraum folgenden Jahres die zur Festsetzung der Gebühr erforderlichen Angaben zu machen und durch geeignete Nachweise zu belegen.

Spezielle Hinweise
  • in der Regel sind für die Erhebung der Wasserentnahmegebühr die unteren Wasserbehörden zuständig: Landkreise, kreisfreie und große selbständige Städte, Region Hannover
  • in bestimmten Fällen ist der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz ( NLWKN) für die Erhebung der Wasserentnahmegebühr zuständig
  • für Gewässerbenutzungen im Landkreis Harburg ist die Untere Wasserbehörde des Landkreises Harburg zuständig

Spezielle Hinweise

Die Gebühr wird für erlaubnispflichtige Benutzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 5 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) erhoben. Dies sind das Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern sowie das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser. Ausnahmen von der Wasserentnahmegebührenpflicht sind beispielsweise in § 21 Abs. 2 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) oder in § 46 WHG geregelt.

Spezielle Hinweise

Die Meldung ist über das Service-Portal des Landkreises Harburg einzureichen.

Spezielle Hinweise

Die Höhe des Gebührensatzes hängt von dem Zweck der Entnahme ab und die Gebühr bemisst sich nach der Höhe der entnommenen Wassermenge. Die aktuell gültigen Gebührensätze sind auf der Seite des Umweltministeriums zu finden: Aktuellen Gebührensätze