Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Beantragung im Onlineverfahren
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Beantragung im Onlineverfahren
Leistungsbeschreibung
Allgemeine Informationen
Seit dem 1. September 2014 besteht die Möglichkeit, die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister online im Internet zu beantragen und zu bezahlen.
Verfahrensablauf
Im Rahmen der Online-Beantragung müssen bestimmte Angaben, beispielsweise die Vertretungsvollmacht, nachgewiesen werden. Die Nachweise sind hochzuladen.
Sie können im Rahmen der Online-Antragstellung zur Nachverfolgung Ihres Antrags ein Benutzerkonto einrichten. Darin wird Ihnen der Bearbeitungsstand zu Ihrem Antrag angezeigt. Rückfragen zu Ihrem Antrag können bequem und schnell über das Benutzerkonto geklärt werden. Ohne Benutzerkonto ist eine Klärung eventueller Rückfragen nur auf dem Postweg möglich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
- Gebühr: 13,00 EUR
Welche Fristen muss ich beachten?
Bemerkungen
Rechtsgrundlage
Was sollte ich sonst noch wissen?
Sofern Sie die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage im Ausland benötigen, kann eine Überbeglaubigung, Apostille oder Endbeglaubigung notwendig sein. Auch diese können Sie über das Portal beantragen. Hierfür entstehen zusätzliche Gebühren.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr