Öffentlichkeitsbeteiligung RROP 2025 - Windenergie
Öffentlichkeitsbeteiligung RROP 2025 - Windenergie
Textblöcke ein-/ausklappenEin regionaler Raumordnungsprogramm ist der Raumordnungsplan für einen Teilraum des Landes Niedersachsen, z. B. für das Gebiet eines Landkreises oder einer Region, der festlegt wie die räumliche Entwicklung in dem betreffenden Teilraum aussehen soll.
Leistungsbeschreibung
Ein Regionales Raumordnungsprogramm ist der Raumordnungsplan für einen Teilraum des Landes Niedersachsen, z. B. für das Gebiet eines Landkreises oder einer Region. In einem Regionalen Raumordnungsprogramm wird festgelegt, wie die räumliche Entwicklung in dem betreffenden Teilraum aussehen soll. Es enthält Ziele und Grundsätze zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung
- von Siedlungs- und Versorgungsstrukturen (z. B. Bündelung von Versorgungseinrichtungen in Zentralen Orten, Vorgaben für Einzelhandelsstandorte zur Nahversorgung),
- von Freiraumnutzungen und -funktionen (z. B. Erhaltung für die Land- und Forstwirtschaft, für Erholungszwecke oder für ökologisch bedeutsame Funktionen) sowie
- von technischen Infrastrukturen (z. B. für Verkehr und Energieversorgung).
Die Ziele und Grundsätze werden in Textform oder zeichnerisch in einer Karte (z. B. durch räumliche Abgrenzung von Vorranggebieten oder Vorbehaltsgebieten für bestimmte Nutzungen) festgelegt.
Bei der Festlegung solcher Ziele und Grundsätze kann die Öffentlichkeit im Regelfall mitwirken.
Die Bürgerbeteiligung ist ein wichtiger Bestandteil der Regionalplanung und bietet die Möglichkeit, das Abwägungsmaterial zu vervollständigen. Auf dieser Plattform möchten wir Ihnen die Möglichkeit geben, einfach und unkompliziert eine Stellungnahme abzugeben (Ohne Papierverbrauch oder Portokosten).
Auf diesen Seiten haben Sie die Möglichkeit, eine Stellungnahme zum Entwurf des sachlichen Teilprogramms Windenergienutzung (TP WEN) 202X sowie zur parallelen 2. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) 2025 abzugeben.
Falsche Angaben in den persönlichen Daten machen eine sachgerechte Abwägung Ihrer Stellungnahme unmöglich und erschweren Ihnen, die Abwägung Ihrer Stellungnahme nachzuvollziehen. Ihre persönlichen Angaben werden im weiteren Verfahren nicht veröffentlich.
Verfahrensablauf
Wenn die Planungsabsicht besteht, ein Regionales Raumordnungsprogramm neu aufzustellen oder zu ändern, werden Behörden und Öffentlichkeit hierüber vom zuständigen Regionalplanungsträger durch eine öffentliche Bekanntmachung unterrichtet.
Nachdem ein genauer Planentwurf ausgearbeitet wurde, wird dazu eine Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Der Planentwurf wird mit einer Begründung und einem Umweltbericht öffentlich ausgelegt und im Internet bereitgestellt. Es besteht dann die Gelegenheit zur Stellungnahme. Nähere Einzelheiten zum Beteiligungsverfahren werden vorher öffentlich bekannt gemacht.
Nur bei unwesentlichen Änderungen ohne erhebliche Umweltauswirkungen gibt es ein vereinfachtes Verfahren und eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann entfallen.
Nach Abwägung aller berührten Belange wird das Regionale Raumordnungsprogramm (oder dessen Änderung) als Satzung beschlossen und der oberen Landesplanungsbehörde zur Genehmigung vorgelegt. Die Erteilung der Genehmigung wird vom Regionalplanungsträger öffentlich bekannt gemacht. Gleichzeitig wird bekannt gemacht, wo die Satzung über das Regionale Raumordnungsprogramm (oder die Satzung zu dessen Änderung) und die zugehörigen Unterlagen einsehbar sind.
Das aktuelle Regionale Raumordnungsprogramm kann beim zuständigen Regionalplanungsträger eingesehen werden.
Wie gehe ich vor?
- Sie geben, in dem geöffneten Formular, Ihre personenbezogenen Daten an (bitte hinterlegen Sie eine gültige E-Mail-Adresse, sodass sollten Rückfragen bestehen die Landkreismitarbeitenden Sie kontaktieren können.)
- Sie wählen ein Themengebiet aus, zu welchem Sie uns eine Stellungnahme abgeben möchten. Geben Sie Ihre Stellungnahme in das Textfeld ein. Sie können auch Anlagen beifügen (max. 5 MB pro Anlage*). Anmerkungen zu unterschiedlichen Themen oder Flächen teilen Sie bitte auf. Kategorien, die zur Auswahl stehen, sind hier kurz umrissen, sodass Sie ihr Anliegen hoffentlich in einen dieser Bereiche zuordnen können. Sollte dies nicht der Fall sein wählen Sie bitte Windenergie Allgemein aus. Beziehen Sie sich auf eine konkrete Fläche, nennen Sie bitte den Arbeitsnamen dazu (z.B. SAL01, NEW02, ROS05).
- In der Übersicht können Sie unter „Hinzufügen“ eine weitere Anmerkung einreichen.
- Nachdem Sie alle Anmerkungen eingetragen haben, klicken Sie in der Übersicht auf weiter. Auf der folgenden Seite können Sie noch die Möglichkeit, in ein Freitextfeld uns eine Nachricht zukommen zu lassen. Anschließend bitte wieder auf „weiter“ klicken.
- Sie können sich vor der Absendung ihrer Stellungnahme unter „Vorschau“ eine Kopie für Ihre Unterlagen als PDF erstellen (Sie erhalten diese pdf-Datei nicht automatisch mit Ihrer Eingangsbestätigung.).
- Sofern Sie ihre Eingabe erstellt haben, können Sie ebenfalls Dateien anhängen (max. Größe sind hier 5 MB – für größere Dateien senden Sie bitte eine E-Mail an raumordnung@lkharburg.de oder senden Sie uns ein Speicherträger mit den Dateien per Post zu. Achtung: wir senden den Speicherträger nicht wieder zurück!)
Woher weiß ich, auf welches Kapitel ich mich beziehe?
Windenergie Allgemein
Hier besteht für Sie die Möglichkeit generelle Aspekte der Windenergieplanung zu benennen. Diese Aspekte müssen nicht im konkreten Zusammenhang mit einem Vorranggebiet stehen. Bitte beziehen Sie sich bei dieser Auswahl nicht auf einzelne Flächen, sollten Sie dies trotzdem vornehmen nennen Sie bitte unbedingt den Flächennamen dazu. Des Weiteren können Sie alle relevanten Inhalte, die nicht in eine der anderen Kategorien passen, hier anmerken.
Eine bestimmtes VRG (Vorranggebiet)
Hier haben Sie die Möglichkeit zu einzelnen Festlegungen aussagen zu treffen. Bitte benennen Sie den Namen der Entwurfsfläche, sodass wir ihre Aussagen der jeweiligen Fläche zuordnen können. Bitte beziehen Sie sich hier nicht auf mehrere Flächen innerhalb einer Gemeinde, möchten Sie dies tun wählen Sie bitte nachfolgende Kategorie aus.
Ein Flächenkomplex
Im Rahmen der Begründung, sind alle Potenzialfläche innerhalb von Flächenkomplexen bewertet worden. Möchten Sie zu dem jeweiligen Flächenkomplex eine Eingabe vornehmen wählen Sie bitte diese Kategorie aus. Auch hier gilt: benennen Sie bitte die Flächenkomplexe, sodass den Mitarbeitenden des Landkreises eine Zuordnung möglich ist.
Samt- und Einheitsgemeinden
Hier haben Sie die Möglichkeit zu allen Vorranggebieten, innerhalb einer Einheits- oder Samtgemeinde, Angaben zu machen. Möchten Sie zu einer expliziten Vorrangfläche keine Aussage treffen, entfernen Sie bitte das Kreuz aus der Liste.
Nicht ausgewählte Potenzialfläche
Sofern Sie eine Eingabe für die Aufnahme einer Potenzialfläche für die Ausweisung als VRG Windenergie vornehmen möchten, tun Sie dies bitte hier. Ebenso können Sie hier wichtige Informationen zu nicht ausgewählten Flächen hinzufügen.
2.Änderung
Alle Aspekte, die sich auf die Rücknahme der VRG Natur und Landschaft oder VRG Grünlandbewirtschaftung –pflege und –entwicklung beziehen können Sie hier vornehmen.
Umweltbericht
Generelle Eingaben zum Umweltbericht können Sie hier vornehmen. Sollte es hierbei um konkrete Inhalte zu einzelnen Vorranggebietsflächen gehen, schreiben Sie bitte die Kennung des Vorranggebietes dazu.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit für das Verfahren liegt beim jeweiligen Regionalplanungsträger. Dies ist im Regelfall der Landkreis.
Für das Gebiet der Landkreise Gifhorn, Goslar, Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel und der kreisfreien Städte Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg ist als Regionalplanungsträger der Regionalverband Großraum Braunschweig zuständig.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind Fristen für die Abgabe einer Stellungnahme zu beachten. Diese werden jeweils im Rahmen eines Verfahrens zur Aufstellung oder Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms bekannt gegeben.