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Leistungsbeschreibung

In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.

Einen Anspruch auf Einbürgerung besitzen Ausländer, die seit acht Jahren rechtmäßig ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Einbürgerung im Ermessenswege möglich.

Spezielle Hinweise
Allgemeine Informationen

Einen Anspruch auf Einbürgerung besitzen Ausländer, die seit fünf Jahren rechtmäßig ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Einbürgerung im Ermessenswege möglich. Die Aufgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft wird nicht mehr gefordert. Eine Einbürgerung bei Bezug von Bürgergeld oder Grundsicherung ist nur noch in seltenen Ausnahmefällen möglich.

Grundsätzliche Informationen hierzu finden Sie im Internetauftritt des Bundesministerium des Inneren und für Heimat unter:   https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/staatsangehoerigkeit/einbuergerung/einbuergerung-node.html

Ein telefonisches Beratungsgespräch mit einer der nebenstehenden Ansprechpersonen ist in jedem Fall sinnvoll, um konkret für Ihren Fall die Erfolgsaussichten eines Einbürgerungsantrages und die für die Antragstellung erforderlichen Unterlagen zu ermitteln. Sie erhalten dann per Post einen Antragsvordruck mit einem Merkblatt über die notwendigen Dokumente.

Alternativ können Sie den Antrag auch online beantragen. Klicken Sie dazu auf den obigen Button „Zum Service Port@l Online Dienst“ Auch dann sollten Sie sich vorher telefonisch beraten lassen. Für Online-Anträge ist eine Gebührenermäßigung von 37,50 € möglich. Dies setzt voraus, dass Sie vollständige Angaben machen und die erforderlichen Unterlagen hochladen. Welche Unterlagen in Ihrem konkreten Fall erforderlich sind, wird Ihnen bei der telefonischen Beratung mitgeteilt.



Die Zuständigkeit liegt bei der Einbürgerungsbehörde des Landkreises und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Antrag auf Einbürgerung
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
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