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Links & Onlinedienste

Schuleingangsuntersuchung


Wichtige Hinweise vor Nutzung der Terminbuchung:

  1. Bitte erst lesen:
    • Nachdem Sie den QR-Code gescannt haben, lesen Sie bitte zuerst alle folgenden Hinweise aufmerksam durch. Anschließend scrollen Sie nach unten zu „Links & Onlinedienste“.
    • Für die Terminbuchung zur Schuleingangsuntersuchung benötigen Sie ein Bürgerkonto.
  2. Falls Sie noch kein Bürgerkonto haben:
    • Klicken Sie auf Hier, um ein neues Konto zu erstellen.
    • Wichtig: Der Login-Code ist nicht Ihr Passwort.
    • Erstellen Sie ein Konto mit Ihrer E-Mail und einem Passwort (mind. 8 Zeichen: mind. 1 Sonderzeichen, mind. 1 Kleinbuchstabe, mind. 1 Großbuchstabe)
    • Nach der Registrierung klicken Sie auf „Zur Terminbuchung“ und geben den Login-Code ein.
  3. Falls Sie schon ein Bürgerkonto haben:
    • Klicken Sie unter Links & Onlinedienste auf „anmelden“.
    • Loggen Sie sich mit Ihrer E-Mail und Ihrem Passwort ein.
    • Klicken Sie dann auf „Zur Terminbuchung“ und geben Sie den Login-Code ein.

 

Leistungsbeschreibung

Spezielle Hinweise
Allgemeine Informationen

Erfahrene Schulärztinnen untersuchen mit Unterstützung von Assistentinnen alle Kinder des aktuellen Einschulungsjahrgangs. Alle Kinder, die bis zum 1.10. des folgenden Einschulungsjahrgangs 6 Jahre alt werden sind zur Teilnahme an der Schuluntersuchung verpflichtet, auch wenn die sog. Flexiregelung des Schulgesetzes in Anspruch genommen wird. Dabei können die Eltern von Kindern, die ab den 2.7. bis zum 1.10.des Einschulungsjahrgang 6 Jahre alt werden darüber entscheiden, ob sie ihr Kind einschulen wollen oder nicht.

Das Ziel unserer Untersuchung ist es, schulrelevante Auffälligkeiten zu erkennen und ggf. weitergehende Maßnahmen, wie z. B. eine fachärztliche Untersuchung zu veranlassen.

Ab Oktober bis Juni werden die Untersuchungen wohnortnah in den Grundschulen und im Gesundheitsamt in Winsen durchgeführt. Die Einladung hierzu erhalten Sie vom Gesundheitsamt. Über die Onlineterminbuchung des Gesundheitsamtes ist ein Termin zur Schuleingangsuntersuchung zu buchen.

Die Untersuchung wird nach „SOPHIA“ (Sozialpädiatrisches Programm Hannover Jugendärztliche Aufgaben) durchgeführt. Die Befunde werden anonymisiert ausgewertet. Dadurch erhalten wir wichtige Informationen über den Gesundheitszustand der Kinder.

Unsere Untersuchung dauert durchschnittlich 80 Minuten und gliedert sich in zwei Teile. Leider kann es kurzfristig zu Verzögerungen kommen.

Wir bitten darum Wartezeit einzuplanen.

Weitere Informationen



Spezielle Hinweise

Terminbuchung:

In der Einladung zur Schuleingangsuntersuchung ist ein QR-Code enthalten, sowie ein entsprechender Zugangscode für die Onlineterminbuchung.

Über das Scannen des QR-Codes oder Eingabe des Links gelangen Sie auf das Serviceportal des Landkreises Harburg. Dort müssen Sie sich mit einem Bürgerkonto anmelden um zur Onlineterminbuchung zu kommen. Nachdem Sie sich mit dem Bürgerkonto angemeldet haben, ist der in der Einladung mitgeteilte Zugangscode einzugeben und Sie kommen anschließend zur Terminbuchung für die entsprechende Schule.

Unter der Angabe der Kontaktdaten, E-Mail-Adresse und Telefonnummer, buchen Sie sich dann einen passenden Termin zur Schuleingangsuntersuchung.

Nachdem Sie einen Termin gebucht haben, bekommen Sie eine Terminbestätigung per E-Mail.

Schuleingangsuntersuchung:

Am Tag der Untersuchung werden nach der Begrüßung durch unsere Assistentin / unseren Assistenten zunächst die Befunde aus dem gelben Vorsorgeheft, Impfausweis und Vorbereitungsbogen ins Programm „SOPHIA“ übernommen. Anschließend macht Ihr Kind einen Seh- und Hörtest. Es wird die Größe Ihres Kindes gemessen sowie das Gewicht ermittelt.

Im zweiten Abschnitt wird Ihr Kind durch die Schulärztin / den Schularzt körperlich untersucht. Zur Feststellung des Entwicklungsstandes erfolgt eine Überprüfung der Sprache, des Sprachverständnisses, der Fein- und Grobmotorik sowie der Wahrnehmungsfähigkeit.

Die Zuständigkeit liegt bei der Ärztin und dem Arzt des öffentlichen Gesundheitsdienstes.

Spezielle Hinweise

An den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst vom Gesundheitsamt. Die genauen Kontaktdaten finden Sie rechts.

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise
  • ausgefüllter Vorbereitungsbogen ( Elternfragebogen )
  • ausgefüllter SDQ-Bogen ( SDQ-Bogen )
  • (gelbes) Vorsorgeheft des Kindes
  • Impfpass des Kindes

Es fallen keine Gebühren an.

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise

Das Land Niedersachsen hat 2005 mit dem Gesetz für den öffentlichen Gesundheitsdienst (NGöGD) die gesetzliche Grundlage geschaffen. Eine Verpflichtung zur Teilnahme an den Einschulungsuntersuchungen wurde 2007 im Niedersächsischen Schulgesetz aufgenommen (§56 NSchG)

Spezielle Hinweise

Bei schulrelevanten Problemen werden die aus ärztlicher Sicht notwendigen Maßnahmen erläutert. Sie erhalten einen Kurzbrief für Ihren Haus- bzw. Kinderarzt.

Für unsere Qualitätssicherung ist es wichtig, dass uns der weiterbehandelnde Arzt eine Rückmeldung über die eventuell eingeleiteten Maßnahmen gibt.

Alle erhobenen Untersuchungsbefunde werden streng vertraulich behandelt.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir verpflichtet sind, den Impfausweis einzusehen (§ 34 Infektionsschutzgesetz).

Informationen zum Masernschutzgesetz finden Sie unter anderem unter  www.masernschutz.de

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Spezielle Hinweise
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