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Sperrmüll Entsorgung durch Abholung


Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetriebe, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover, sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Heidekreis, Nienburg, Peine und Wolfsburg.

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Abfallentsorgungssatzung der zuständigen Stelle

Sperrmüllantrag Testformular Cuxhaven

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Spezielle Hinweise
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Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz