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KFZ-Zulassung: Wunschkennzeichen

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

Sie wünschen sich für Ihr Kennzeichen eine bestimmte Buchstaben- oder Zahlenkombination.

Wenn Sie ein Wunschkennzeichen vorab reserviert haben, benötigen Sie für das Zulassungsverfahren die Reservierungsbestätigung.

Gebühr: 12,80 EUR
Die Gebühr für die Vorreservierung zahlen Sie bei der Zulassung Ihres Fahrzeugs.

Für die Reservierung eines Wunschkennzeichens wird eine Gebühr von 12,80 EUR berechnet. Die Gebühr bezahlen Sie erst bei der Zuteilung des Kennzeichens bei der Zulassung.


Zahlungsarten
Barzahlung, EC-Kartenzahlung

Ein Kennzeichen wird für 8 Wochen reserviert. Bei Bedarf kann die Reservierung auch verlängert werden.

Längere Reservierungen sind telefonisch möglich.