KFZ-Zulassung: Wunschkennzeichen
KFZ-Zulassung: Wunschkennzeichen
Textblöcke ein-/ausklappenWelche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr für die Vorreservierung zahlen Sie bei der Zulassung Ihres Fahrzeugs.
Für die Reservierung eines Wunschkennzeichens wird eine Gebühr von 12,80 EUR berechnet. Die Gebühr bezahlen Sie erst bei der Zuteilung des Kennzeichens bei der Zulassung.
Zahlungsarten
Barzahlung, EC-Kartenzahlung
Für die Reservierung eines Wunschkennzeichens wird eine Gebühr von 12,80 EUR berechnet. Die Gebühr bezahlen Sie erst bei der Zuteilung des Kennzeichens bei der Zulassung.
Welche Fristen muss ich beachten?
Ein Kennzeichen wird für 8 Wochen reserviert. Bei Bedarf kann die Reservierung auch verlängert werden.
Längere Reservierungen sind telefonisch möglich.
Bemerkungen
Mit Ihrem reservierten Kennzeichen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen, Fahrten, die im Zusammenhang mit der Zulassung Ihres Fahrzeuges stehen, durchführen. Näheres entnehmen Sie bitte dem Merkblatt "Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen" unten.
"Kurze" Kennzeichen (Beispiel: WL-A 2) für Importfahrzeuge etc. werden wegen der geringen Anzahl an verfügbaren Kombinationen nur durch die drei Standorte des BürgerService nach Vorführung des Fahrzeuges vergeben.
Wechselkennzeichen können Sie leider nicht online reservieren , weil - anders als bei regulären Kennzeichen - weitergehende Prüfungen notwendig sind.