Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale einsehen


Leistungsbeschreibung


Ihre aktuellen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) sind in jeder Lohnabrechnung ausgewiesen. Sie haben darüber hinaus jederzeit die Möglichkeit, die Daten auf elektronischem Wege über das Online-Finanzamt „ELSTER“ einzusehen oder eine schriftliche Mitteilung durch Ihre zuständige Stelle zu beantragen.

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt beim für Sie zuständigen Finanzamt.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Für den elektronischen Abruf der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale im Online-Finanzamt „ELSTER“ ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Hierfür benötigen Sie Ihre Steueridentifikationsnummer und eine E-Mail-Adresse.

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?


keine

Rechtsbehelf


Rechtsbehelfsmöglichkeiten im Stadium eines Antrages sind nicht gegeben.

Anträge / Formulare


  • Formulare: „Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen ELStAM -“, Abschnitt „C“
  • OnlineVerfahren möglich: ja, über Online-Finanzamt „ELSTER“
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Fachlich freigegeben durch


Landesamt für Steuern Niedersachsen

Kontakt


  • Finanzamt Winsen
  • Finanzamt Buchholz