Bebauungsplan


Leistungsbeschreibung


Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.

Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen

  • zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
  • zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
  • zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
  • zur überbaubaren Grundstücksfläche
  • zu den örtlichen Verkehrsflächen.

Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.

Spezielle Hinweise

Die B-Plan Suche ermöglicht das schnelle Auffinden von Bebauungsplänen der Gemeinden im Landkreis Harburg.

Ein Bebauungsplan legt rechtsverbindlich fest, welche baulichen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen 

  • zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
  • zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
  • zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
  • zur überbaubaren Grundstücksfläche
  • zu den örtlichen Verkehrsflächen.

Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Durch Bekanntmachung wird er rechtsverbindlich.

Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeinde oder die Bauaufsichtsbehörde (Abteilung Bauen des Landkreis).

An wen muss ich mich wenden?


Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde oder die Bauaufsichtsbehörde Gemeinde bzw. Landkreis wenden.

Bemerkungen


Spezielle Hinweise

Haftungsausschluss:

Der Landkreis Harburg führt seine Daten mit der zur Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben erforderlichen Sorgfalt.

Er übernimmt jedoch keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der der hier aufgeführten Bebauungspläne.

Jede Haftung für Schäden die bei Nutzern direkt oder indirekt daraus entstehen, dass Daten genutzt werden, ist ausgeschlossen.

Kontaktpersonen


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