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Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen


Leistungsbeschreibung

Das Baulastenverzeichnis enthält baurechtliche Belastungen von Grundstücken. Diese Belastungen sind von Eigentümern zur Erfüllung baurechtlicher Forderungen übernommen worden.

Wer ein berechtigtes Interesse zeigt, bekommt einen Auszug aus dem Baulastenverzeichnis.

Berechtigtes Interesse liegt u.a. vor, wenn man Eigentümer, Käufer oder Kaufinteressent ist oder ein Wertgutachten vom Gutachter/Bank etc. erstellt werden soll.

Eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis ist kostenpflichtig.

Für eine Baulastenauskunft wird die Gemarkung, Flur und Flurstück benötigt. Bitte geben Sie das Flurstück an auf dem Sie die Baulast vermuten. Bitte geben Sie zusätzlich Ihr berechtigtes Interesse an.

Die Antragstellung erfolgt übers Serviceportal. Anfragen über Post und E-Mail sind nicht möglich. Im Serviceportal kann immer nur ein Flurstück abgefragt werden. Einen entsprechenden Bescheid erhalten Sie übers Serviceportal zurück. Sie bezahlen die Auskunft vorab, es erfolgt keine gesonderte Rechnungstellung. Als Nachweis dient der entsprechende Beleg Ihrer Bank.

Landkreis Harburg für die Gemeinden Seevetal, Rosengarten, Hanstedt, Jesteburg, Tostedt, Neu Wulmstorf, Salzhausen, Stelle, Elbmarsch und Hollenstedt

Stadt Winsen: selbst

Stadt Buchholz: selbst

Es werden keine Unterlagen benötigt.

30 € pro Flurstück. Die Gebühr richtet sich nach der Baugebührenordnung (BauGO).

Keine

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung