Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen
Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen
Textblöcke ein-/ausklappenWichtige Hinweise:
- Bitte erst lesen:
- Über das Kontaktformular können Sie keinen Antrag auf Baulastenauskunft stellen. Bitte nutzen Sie dafür ausschließlich die Online-Dienstleistung des Serviceportal des Landkreises. Anfragen über Post und E-Mail sind nicht möglich.
- Für das Ausfüllen der Online-Dienstleistung benötigen Sie ein Nutzerkonto.
- Falls Sie noch kein Nutzerkonto haben:
- Klicken Sie auf „Hier“, um ein neues Konto zu erstellen
- Erstellen Sie ein Konto mit Ihrer E-Mail und einem Passwort (mind. 8 Zeichen: mind. 1 Sonderzeichen, mind. 1 Kleinbuchstabe, mind. 1 Großbuchstabe)
- Nach der Registrierung klicken Sie auf „Zur Antragsstellung".
- Falls Sie schon ein Nutzerkonto haben:
- Klicken Sie unter Links & Onlinedienste auf „anmelden“.
- Loggen Sie sich mit Ihrer E-Mail und Ihrem Passwort ein.
- Klicken Sie dann auf „Zur Antragsstellung".
Leistungsbeschreibung
Das Baulastenverzeichnis enthält baurechtliche Belastungen von Grundstücken. Diese Belastungen sind von Eigentümern zur Erfüllung baurechtlicher Forderungen übernommen worden.
Wer ein berechtigtes Interesse zeigt, bekommt einen Auszug aus dem Baulastenverzeichnis.
Berechtigtes Interesse liegt u.a. vor, wenn man Eigentümer, Käufer oder Kaufinteressent ist oder ein Wertgutachten vom Gutachter/Bank etc. erstellt werden soll.
Eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis ist kostenpflichtig.
Verfahrensablauf
Für eine Baulastenauskunft wird die Gemarkung, Flur und Flurstück benötigt. Bitte geben Sie das Flurstück an auf dem Sie die Baulast vermuten. Bitte geben Sie zusätzlich Ihr berechtigtes Interesse an.
Die Antragstellung erfolgt übers Serviceportal. Anfragen über Post und E-Mail sind nicht möglich. Im Serviceportal kann immer nur ein Flurstück abgefragt werden. Einen entsprechenden Bescheid erhalten Sie übers Serviceportal zurück. Sie bezahlen die Auskunft vorab, es erfolgt keine gesonderte Rechnungstellung. Als Nachweis dient der entsprechende Beleg Ihrer Bank.
An wen muss ich mich wenden?
Landkreis Harburg für die Gemeinden Seevetal, Rosengarten, Hanstedt, Jesteburg, Tostedt, Neu Wulmstorf, Salzhausen, Stelle, Elbmarsch und Hollenstedt
Stadt Winsen: selbst
Stadt Buchholz: selbst
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
30 € pro Flurstück. Die Gebühr richtet sich nach der Baugebührenordnung (BauGO).
Rechtsgrundlage
- 81 (5) NBauO
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung