Baugenehmigung Erteilung §64 (Sonderbauten)
Baugenehmigung Erteilung §64 (Sonderbauten)
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Allgemeine Informationen
Der Bauantrag ist digital von dem Entwurfsverfasser über das Portal des Landkreises einzureichen. Bitte nutzen Sie diesen Weg um eine möglichst schnelle und konsequent digitale Bearbeitung des Antrags zu ermöglichen.
Bitte stellen Sie möglichst je Gebäude einen separaten Antrag. Ein Wohnhaus mit Nebengebäude (Garage, Gartenhaus) gilt dabei als ein Gebäude.
Dem Entwurfsverfasser muss eine mit Tagesdatum unterschriebene Vollmacht des Bauherrn vorliegen. Der Antrag ist vom Bauherrn deshalb nicht mehr zu unterzeichnen.
Verfahrensablauf
Ihren Onlineantrag für Bauvorhaben im Landkreis Harburg stellen Sie bitte über das Service Portal. Für Bauanträge in den Stadtgebieten der kreisangehörigen Städte Winsen (Luhe) und Buchholz (i.d.N.) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständigen Stellen. Der Onlineantrag und das digitale Genehmigungsverfahren lösen die bisherige Antragstellung in Papierform ab und schafft zukünftig Beschleunigung, Qualität und Transparenz im Genehmigungsprozess.
Das Einreichen Ihres Onlineantrags kann erst nach erfolgter Authentifizierung mit der eID-Funktion der Bund.ID, ugs. Ihrem Online-Personalausweis, erfolgen. Dazu werden Sie zu Beginn des Antragsvorgangs entsprechend weitergeleitet. Weitere Informationen zu diesem Vorgang finden Sie unter: https://id.bund.de/de/faq
Ein Zwischenspeichern ist im Antragsprozess nicht möglich.
Mit Hilfe eines Antragsassistenten werden Sie durch die Antragstellung geführt. Sie haben die Möglichkeit alle Informationen zu erfassen, die Sie aus den amtlichen Formularen des Landes Niedersachsen kennen.
Das zusätzliche Ausfüllen, Unterschreiben und Übermitteln des amtlichen Formulars entfällt durch die digitale Antragstellung. Die zugehörigen Bauvorlagen können Sie während der Antragstellung auswählen und mit Ihrem Antrag gemeinsam einreichen. Die Dateinamen Ihrer Bauvorlagen entsprechen hierbei bitte den gesetzlichen Vorschriften (Bauvorlagenverordnung).
Die erfolgreiche Abgabe Ihres Onlineantrags wird Ihnen im Anschluss an die Antragstellung angezeigt. Den Antrag und die Bauvorlagen können Sie jederzeit unter "Meine Anträge" einsehen.
Sie erhalten, nach Prüfung der eingereichten Unterlagen, eine Eingangsbestätigung mit vorgangsbezogenen Anmeldedaten zum jeweiligen Bauvorhaben. Mit den Anmeldedaten haben Sie die Möglichkeit sich in der Vorgangsauskunft den aktuellen Bearbeitungsstand und Dokumente anzusehen, sowie fehlende oder neue Dokumente nachzureichen.
Das Nachreichen von Unterlagen durch den Bauherren ist nicht zulässig.
Die im Genehmigungsverfahren erstellten Dokumente werden Ihnen digital über die Vorgangsauskunft und das Service Portal zur Verfügung gestellt. Bitte übermitteln Sie unbedingt die Genehmigung und den Gebührenbescheid an den Bauherren / die Bauherrin. Da diese keinen Zugang zum Portal haben werden sie nicht automatisch über die erteilte Genehmigung informiert.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Dies sind:
- Landkreis Harburg
und für die eigenen Stadtgebiete:
- Stadt Buchholz i. d. Nordheide
- Stadt Winsen (Luhe)
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei Einreichung in Papierform sind die notwendigen Unterlagen sind in zweifacher Ausfertigung beim Landkreis bzw. bei den Städten Winsen oder Buchholz einzureichen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO) an. Diese richten sich nach dem jeweiligen Bauanliegen. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Falls erst zu einem späteren Zeitpunkt gebaut wird, muss eine Verlängerung der Baugenehmigung vor Fristablauf schriftlich beantragt werden. Das gilt auch, wenn die Bauarbeiten länger als drei Jahre unterbrochen worden sind.
ab dem Tag der Erteilung
Anträge / Formulare
Es sind die amtlich vorgeschriebenen Formulare zu verwenden. Die amtlichen Vordrucke sowie für die einzelnen im Rahmen eines Bauantrages einzureichenden Unterlagen halten die zuständige Stelle sowie die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt bereit.
Anlage 1: Abbruchanzeige gem. § 60 Abs. 3 NBauO - (Niedersachsen) Anlage 2: Mitteilung gem. § 62 NBauO - (Niedersachsen) Anlage 3: Bauantrag gem. § 63 bzw. § 64 NBauO - (Niedersachsen) Anlage 4: Abweichungs- / Ausnahme- / Befreiungsantrag gem. § 66 NBauO - (Niedersachsen) Anlage 5: Bauvoranfrage gem. § 73 NBauO - (Niedersachsen) Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung, der Teilbaugenehmigung bzw. des Bauvorbescheides (§ 71 i.V. § 73 NBauO) - (Niedersachsen) Erläuterungsbericht zum vorbeugenden Brandschutz gem. § 11 BauVorlVO - (Niedersachsen) Nachbarzustimmung gemäß § 68 Abs. 4 NBauO - (Niedersachsen)Bemerkungen
Für den Abbruch oder die Beseitigung eines Hochhauses oder eines nicht im Anhang genannten Teils einer baulichen Anlage ist eine Abbruchanzeige nach § 60 Abs. 3 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) erforderlich. Für die in § 62 NBauO genannten baulichen Anlagen ist unter den dort genannten Voraussetzungen eine Mitteilung über eine genehmigungsfreie Baumaßnahme nach § 62 NBauO einzureichen. Im Einzelfall berät die zuständige Stelle.
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung