Baugenehmigung Erteilung §64 (Sonderbauten)
Leistungsbeschreibung
Allgemeine Informationen
Der Bauantrag ist digital von dem Entwurfsverfasser über das Portal des Landkreises einzureichen. Bitte nutzen Sie diesen Weg um eine möglichst schnelle und konsequent digitale Bearbeitung des Antrags zu ermöglichen.
Der Entwurfsverfasser muss sich dafür zuerst am Portal anmelden. Im Portal wird das Antragsformular ausgefüllt und damit automatisch der Vorgang beim Landkreis angelegt. Danach kann der Entwurfsverfasser über ein Login in Auskunft+ die Antragsunterlagen hochladen. Dafür ist entweder eine qualifizierte digitale Signatur erforderlich oder eine beidseitig eingescannte Kopie des Bundespersonalausweises mit dem Antrag und den vollständigen Bauvorlagen vom Entwurfsverfasser hochzuladen.
Bitte stellen Sie möglichst je Gebäude einen separaten Antrag. Ein Wohnhaus mit Nebengebäude (Garage, Gartenhaus) gilt dabei als ein Gebäude.
Dem Entwurfsverfasser muss eine mit Tagesdatum unterschriebene Vollmacht des Bauherrn vorliegen. Der Antrag ist vom Bauherrn deshalb nicht mehr zu unterzeichnen.
Nach Abschluss des Verfahrens wird die Baugenehmigung digital zum Download zur Verfügung gestellt. Hierzu erhalten Sie eine abschließende Nachricht, wenn die Baugenehmigung im Portal zur Verfügung steht.
Dieses gilt derzeit nicht für Anträge im Bereich der Städte Winsen und Buchholz, hier sind die Anträge weiterhin in Papier einzureichen.
Verfahrensablauf
Die Antragsunterlagen sind bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt des Bauortes einzureichen, welche im Rahmen des Antragsverfahrens eine Stellungnahme zum Bauvorhaben abgibt und diese an die zuständige Stelle weiterleitet.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Dies sind:
- Landkreis Harburg
und für die eigenen Stadtgebiete:
- Stadt Buchholz i. d. Nordheide
- Stadt Winsen (Luhe)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefülltes amtliches Antragsformular
Mit dem Bauantrag müssen alle für die Beurteilung und Bearbeitung erforderlichen Bauvorlagen eingereicht werden. Diese müssen von einer Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, die bauvorlageberechtigt sind. Der Bauantrag muss von der Bauherrin/dem Bauherrn und der Entwurfsverfasserin/dem Entwurfsverfasser unterschrieben sein.
Bei Einreichung in Papierform sind die notwendigen Unterlagen sind in zweifacher Ausfertigung beim Landkreis bzw. bei den Städten Winsen oder Buchholz einzureichen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO) an. Diese richten sich nach dem jeweiligen Bauanliegen. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Falls erst zu einem späteren Zeitpunkt gebaut wird, muss eine Verlängerung der Baugenehmigung vor Fristablauf schriftlich beantragt werden. Das gilt auch, wenn die Bauarbeiten länger als drei Jahre unterbrochen worden sind.
Geltungsdauer: 3 Jahre
ab dem Tag der Erteilung
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Es sind die amtlich vorgeschriebenen Formulare zu verwenden. Die amtlichen Vordrucke sowie für die einzelnen im Rahmen eines Bauantrages einzureichenden Unterlagen halten die zuständige Stelle sowie die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt bereit.
Was sollte ich noch wissen?
Für den Abbruch oder die Beseitigung eines Hochhauses oder eines nicht im Anhang genannten Teils einer baulichen Anlage ist eine Abbruchanzeige nach § 60 Abs. 3 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) erforderlich. Für die in § 62 NBauO genannten baulichen Anlagen ist unter den dort genannten Voraussetzungen eine Mitteilung über eine genehmigungsfreie Baumaßnahme nach § 62 NBauO einzureichen. Im Einzelfall berät die zuständige Stelle.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung