Auskunft Fahrzeugbriefe für finanzierte oder geleaste Fahrzeuge


Leistungsbeschreibung


Der Bearbeitungsstatus der Zulassungsbescheinigung Teil II kann bei der zuständigen Stelle erfragt werden.

Spezielle Hinweise

© Landkreis Harburg Wenn Sie ein Fahrzeug über einen Autohändler / Autohaus oder eine Bank finanzieren oder leasen, erhalten Sie beim Kauf die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) in der Regel nicht ausgehändigt, sondern sie verbleibt dort zum Zweck der Sicherungsübereignung, bis der Kredit abgelöst wurde und Sie Eigentümer des Fahrzeuges geworden sind oder der Leasingvertrag abgelaufen ist und Sie das Fahrzeug zurückgegeben haben.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug nun zulassen oder umschreiben lassen möchten oder sonstige Änderungen durchgeführt werden sollen, für die die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vorgelegt werden muss, sendet das Autohaus oder die Bank das Dokument / die Dokumente zum BürgerService (Zulassungsstelle), wo es bis zur Zulassung / Umschreibung / Änderung verwahrt wird.

Möchten Sie abfragen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Ihres finanzierten oder geleasten Fahrzeuges, die vom Autohaus oder Ihrer Bank an den BürgerService zum Zweck der Zulassung / Änderung versandt wurde, bereits eingegangen ist?

Dies können Sie ab jetzt auch online über unser Portal abfragen. Es wird auch angezeigt, an welchem Standort des BürgerService das Dokument / die Dokumente verwahrt werden.

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.

Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

Spezielle Hinweise

Wenn Sie einen Hauptwohnsitz, Firmensitz (Hauptsitz oder Niederlassung) oder Vereinssitz im Landkreis Harburg haben, wenden Sie sich bitte an den BürgerService (Kontaktinformationen, Anschrift und Öffnungszeiten siehe unten).

Voraussetzungen


Spezielle Hinweise

Sie benötigen zur Abfrage die Dokumenten-Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder die Fahrzeug-Identifizierungsnummer.

Sie können zusätzlich auch Ihren Namen ins Suchfeld eingeben. Bitte achten Sie auf die korrekte Schreibweise (Vorname und Nachname, dazwischen eine Leerstelle). Auch über den Firmennamen können Sie suchen.

Die Suche nach dem Namen ist allerdings davon abhängig, dass das Autohaus / die Bank uns den Namen richtig mitgeteilt hat. Bei Schreib- / Übermittlungsfehlern kann es sein, dass es keinen Treffer gibt.

Wir empfehlen daher die Suche über die Dokumentennummer der Zulassungsbescheinigung Teil II oder die Fahrzeug-Identifizierungsnummer.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen keine Gebühren an.

Spezielle Hinweise

Die Abfrage ist selbstverständlich gebührenfrei.

Welche Fristen muss ich beachten?


Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Spezielle Hinweise

Je nach Versandart kann es bis zu eine Woche ab Versand dauern, bis die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) im BürgerService eingegangen ist.

Wir empfehlen daher, beim Autohaus / bei der Bank anzufragen, welche Versandart gewählt wurde und wann das Dokument / die Dokumente verschickt wurden, falls Sie über unser Portal keinen Treffer angezeigt bekommen.

Was sollte ich noch wissen?


Spezielle Hinweise

Sie können natürlich auch weiterhin telefonisch (04171 693-800) anfragen, ob das Dokument / die Dokumente eingetroffen sind.

Fachlich freigegeben durch


Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Kontakt


  • KFZ-Zulassung und Allgemeiner BürgerService Winsen
  • KFZ-Zulassung und Allgemeiner BürgerService Seevetal-Hittfeld
  • KFZ-Zulassung und Allgemeiner BürgerService Buchholz i.d.N.