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Versteigerergewerbe - Erlaubnis beantragen


Der Antrag kann formlos gestellt werden. Es empfiehlt sich jedoch dringend, den Antrag schriftlich zu stellen.

Es fallen Gebühren nach Nr. 40 der Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) an.

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung