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Gewerbelegitimationskarte Ausstellung


Die Gewerbelegitimationskarte kann auf Antrag ausgestellt werden.

Leistungsbeschreibung

Die Gewerbelegitimationskarte ist eine Bescheinigung für gewerbliche Tätigkeit im Ausland.
 


Für Personen mit Wohnsitz im Inland oder Ausland, die im Ausland für ein Unternehmen mit Sitz im Geltungsbereich der Gewerbeordnung geschäftlich tätig werden wollen, kann auf Antrag eine Gewerbelegitimationskarte ausgestellt werden.

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der selbständigen Gemeinde.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

  • ggf. Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. Handelsregister- , Vereinsregister - oder Genossenschaftsregisterauszug
  • ggf. Handwerkskarte
  • ggf. Nachweise der Schaustellerhaftpflichtversicherung

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 40.1.19.4 an. Die Gebührenhöhe richtet sich nach Zeitaufwand

Gebühr: 186,00 EUR

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es wird darauf hingewiesen, dass für die Anerkennung der Gewerbelegitimationskarte im Ausland keine Gewähr übernommen werden kann.

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr