KFZ-Zulassung: Umschreibung aus einem anderen Zulassungsbezirk ohne Halterwechsel (Umzug)


Verfahrensablauf


Sind Sie bereits im Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II und ist darin noch Platz für die Eintragung, wird die Änderung ebenda vorgenommen. Falls Sie noch einen Fahrzeugbrief haben, wird eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt. Sie erhalten in jedem Fall eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I. Eine Eintragung in der der Zulassungsbescheinigung Teil II erfolgt nur bei Kennzeichenwechsel und „alte“ Fahrzeugbriefe und Fahrzeugscheine können beibehalten werden. Es muss kein Umtausch auf Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung Teil II erfolgen.

Spezielle Hinweise

INFORMATION ZU i-KFZ (internetbasierte Zulassung oder Abmeldung eines Fahrzeuges)


Möchten Sie sich den Besuch im BürgerService sparen?


Die internetbasierte Zulassung oder internetbasierte Außerbetriebsetzung (Abmeldung) Ihres Fahrzeuges können Sie auf unserem Portal beantragen.

Weitere Informationen und zum Portal: 




An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.

Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

Spezielle Hinweise

Wenn Sie einen Hauptwohnsitz, Firmensitz (Hauptsitz oder Niederlassung) oder Vereinssitz im Landkreis Harburg haben, wenden Sie sich bitte an den BürgerService (Kontaktinformationen, Anschrift und Öffnungszeiten siehe unten).

Voraussetzungen


  • bereits erfolgte Wohnsitz Anmeldung bzw. Wohnsitz Ummeldung

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung maximal 3 Monate alt
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • bei Ummeldung mit Zuteilung eines neuen Kennzeichens: Zulassungsbescheinigung Teil II
  • gültiger Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU)
  • bisherige/-s Kennzeichen
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) nach § 23 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • gegebenenfalls Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
    • Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
    • Alternativ:
      • Bescheinigung, nach der das Hauptzollamt auf den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer verzichtet oder
      • Nachweis der Steuerbefreiung

bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

  • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll

bei Firmen zusätzlich:

  • Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
  • die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht

Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. In den meisten Fällen können Sie die Versicherungsbestätigung telefonisch bei Ihrer Versicherung anfordern.

Spezielle Hinweise

Folgende Unterlagen benötigen Sie, wenn Ihr Fahrzeug noch zugelassen ist:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass 
  • Versicherungsbestätigung (EVB)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) 
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Gültiger Hauptuntersuchungsbericht im Original
    (oder gut lesbarer Stempelabdruck in der ZB I)
  • Bisherige Kennzeichenschilder 

Folgende Unterlagen benötigen Sie, wenn Ihr Fahrzeug außer Betrieb gesetzt ist:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Versicherungsbestätigung (EVB)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) 
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit Außerbetriebsetzungsvermerk
  • Gültiger Hauptuntersuchungsbericht im Original
  • SEPA-Mandat zum Einzug der KFZ-Steuer (kann im BürgerService ausgefüllt oder heruntergeladen werden -> Formulare)

zusätzlich bei Beantragung:

  • durch Bevollmächtigte / Vertreter:
    ausgestellte Vollmacht (Formular siehe unten) und Ihr Personalausweis oder Reisepass
  • bei Zulassung auf Minderjährige: unterschriebene Einwilligungserklärung, Formular siehe unten
  • für Gesellschaften (GmbH, AG, OHG, KG, UG haftungsbeschränkt, ausländische Rechtsform):
    Aktueller Handelsregisterauszug, aktuelle Gewerbeanmeldung, Vollmacht des Geschäftsführers oder Prokuristen oder persönliches Erscheinen des Geschäftsführers / Prokuristen und deren Personalausweis / Reisepass 
  • für Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister; Personalausweis oder Reisepass und Vollmacht des benannten Vertreters/ der benannten Vertreter
  • für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts:
    komplette Übersicht der Gesellschafter (in der Regel Gesellschaftervertrag); Vollmacht und Erklärung, auf welche  Person die Zulassung erfolgen soll (von allen Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt) sowie der Personalausweis / Reisepass des Gesellschafters, auf den die Zulassung erfolgen soll.

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise

Die Gebühr beträgt mindestens 28,30 EUR, wenn Sie die Zulassung / Umschreibung im BürgerService beantragen. Stellen Sie den Antrag internetbasiert auf unserem Portal, beträgt die Gebühr mindestens 14,30 EUR.

Für ein Wunschkennzeichen wird eine zusätzliche Gebühr von 10,20 EUR berechnet.

Wenn das Wunschkennzeichen reserviert wurde, kommen 2,60 EUR hinzu. Die zusätzliche Gebühr beträgt dann 12,80 EUR.

Eventuelle zusätzliche Gebühren für bestimmten, zusätzlichen Aufwand (zum Beispiel Verlust eines Dokuments, weitere Änderungen in den Papieren, Erteilung einer Betriebserlaubnis, Versand der Zulassungsbescheinigung Teil II / der Fahrzeugpapiere, zusätzliche Siegel und Plaketten) können hier nicht im Einzelnen dargestellt werden. Je nach Einzelfall kann die Gebühr daher auch höher sein als die dargestellte Grundgebühr.

Welche Fristen muss ich beachten?


Die Ummeldung Ihres Fahrzeugs muss umgehend erfolgen.
Spezielle Hinweise

Wenn Sie umgezogen sind, müssen Sie das Fahrzeug unverzüglich umschreiben lassen.

Anträge / Formulare


Der Antrag auf Zulassung ist durch die Halterin/den Halter oder eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen. Soweit Anträge/Formulare notwendig sind, können Sie diese vorab bei der zuständigen Stelle besorgen und zu Hause ausfüllen.

SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)

Was sollte ich noch wissen?


Neue Kennzeichenschilder können Sie während der Ummeldung von privaten Anbietern, die meistens in der Nähe der zuständigen Stelle angesiedelt sind, herstellen lassen. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten. Die Kennzeichen werden anschließend von der zuständigen Stelle mit Plaketten für die Hauptuntersuchung (HU) und den Zulassungsbezirk versehen.

Informationen für die Reservierung eines Wunschkennzeichens enthält die Leistung „Kraftfahrzeugkennzeichen: Reservierung – Wunschkennzeichen“.

Spezielle Hinweise

Seit 01.01.2015: Bundesweite Kennzeichenmitnahme bei Umzug möglich


Das auswärtige Kennzeichen des Fahrzeuges (z. B. HH-... oder LG-...) können Sie seit 01.01.2015 in den Landkreis Harburg mitnehmen. Seit diesem Tag wird auf Wunsch des Kunden bundesweit auf die Zuteilung eines neuen Kennzeichens verzichtet. Kunden, die dieses Angebot bei einem Umzug in Anspruch nehmen möchten, müssen nur die Zulassungsbescheinigung Teil I sowie den Personalausweis oder Reisepass (Firmen: Gewerbeanmeldung, ggf. Handelsregisterauszug) und ggf. Vollmacht im BürgerService vorlegen. Der neue Wohnsitz oder Firmensitz wird dann in die Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen.

In diesem Fall wird eine verminderte Gebühr von 17,30 EUR (zzgl. eventuell zusätzlicher, z. B. falls die Zulassungsbescheinigung Teil I / der Fahrzeugschein nicht mehr lesbar oder in Verlust geraten ist) erhoben.

Wird das Fahrzeugt außer Betrieb gesetzt, erlischt die Kennzeichenmitnahme. Eine Reservierung des auswärtigen Kennzeichens im Landkreis Harburg ist nicht möglich.

Fachlich freigegeben durch


AG Kommunenredaktion

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