KFZ-Zulassung: Umschreibung innerhalb des Landkreises


Verfahrensablauf


Die Beantragung kann persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person erfolgen.

Spezielle Hinweise

INFORMATION ZU i-KFZ (internetbasierte Zulassung oder Abmeldung eines Fahrzeuges)


Möchten Sie sich den Besuch im BürgerService sparen?


Die internetbasierte Zulassung oder internetbasierte Außerbetriebsetzung (Abmeldung) Ihres Fahrzeuges können Sie auf unserem Portal beantragen.

Weitere Informationen und zum Portal: 




An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.

Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

Spezielle Hinweise

Wenn Sie einen Hauptwohnsitz, Firmensitz (Hauptsitz oder Niederlassung) oder Vereinssitz im Landkreis Harburg haben, wenden Sie sich bitte an den BürgerService (Kontaktinformationen, Anschrift und Öffnungszeiten siehe unten).

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Meldebehörde Ihres Wohnorts – nicht älter als 3 Monate
  • Zulassungsbescheinigung Teil II oder bei zulassungsfreien aber kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder Abmeldebescheinigung
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) nach § 23 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • Prüfbericht der letzten gültigen Hauptuntersuchung (HU)
    • entfällt bei Fahrzeugen, deren erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war oder
    • bei Fahrzeugen, bei denen die Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung für die Zulassungsbehörde aus einem anderen amtlichen Dokument ersichtlich ist
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
    • Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
    • Alternativ:
      • eine Bescheinigung, wonach das Hauptzollamt auf das Lastschriftmandat verzichtet oder
      • Nachweis der Steuerbefreiung
  • bisherige/-s Kennzeichen

bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

  • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll.

bei Firmen zusätzlich:

  • Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
  • die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht

bei Vereinen zusätzlich:

  • Vereinsregisterauszug
  • Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) sowie deren Vollmacht

bei minderjährigen Fahrzeughalterinnen/Fahrzeughaltern zusätzlich:

  • Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile
  • deren Ausweise
für Gesellschaft des bürgerlichen Rechts zusätzlich:
  • komplette Übersicht der Gesellschafterinnen/Gesellschafter – in der Regel Gesellschaftervertrag
  • Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll – von allen Gesellschafterinnen/Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt
Spezielle Hinweise

Für die Umschreibung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass 
  • Versicherungsbestätigung (EVB)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Gültiger Hauptuntersuchungsbericht
  • SEPA-Mandat zum Einzug der KFZ-Steuer (kann im BürgerService ausgefüllt oder heruntergeladen werden -> Formulare)

zusätzlich bei Beantragung:

  • durch Bevollmächtigte / Vertreter:
    ausgestellte Vollmacht (siehe unten) und Ihr Personalausweis oder Reisepass
  • bei Zulassung auf Minderjährige: unterschriebene Einwilligungserklärung, Formular siehe unten.
  • für Gesellschaften (GmbH, AG, OHG, KG, UG haftungsbeschränkt, ausländische Rechtsform):
    Aktueller Handelsregisterauszug, aktuelle Gewerbeanmeldung, Vollmacht des Geschäftsführers oder Prokuristen oder persönliches Erscheinen des Geschäftsführers / Prokuristen und deren Personalausweis / Reisepass 
  • für Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister; Personalausweis oder Reisepass und Vollmacht des benannten Vertreters/ der benannten Vertreter
  • für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts:
    komplette Übersicht der Gesellschafter (in der Regel Gesellschaftervertrag); Vollmacht und Erklärung, auf welche  Person die Zulassung erfolgen soll (von allen Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt) sowie der Personalausweis / Reisepass des Gesellschafters, auf den die Zulassung erfolgen soll.

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise

Die Gebühr für die Zulassung / Umschreibung beträgt mindestens 27,40 EUR, wenn Sie den Antrag im BürgerService stellen. Beantragen Sie die Umschreibung internetbasiert auf unserem Portal, beträgt die Gebühr mindestens 14,80 EUR.


Eventuelle zusätzliche Gebühren für bestimmten, zusätzlichen Aufwand (zum Beispiel Verlust eines Dokuments, weitere Änderungen in den Papieren, Erteilung einer Betriebserlaubnis, Versand der Zulassungsbescheinigung Teil II / der Fahrzeugpapiere, zusätzliche Siegel und Plaketten) können hier nicht im Einzelnen dargestellt werden. Je nach Einzelfall kann die Gebühr daher auch höher sein als die dargestellte Grundgebühr.

Für ein Wunschkennzeichen wird eine zusätzliche Gebühr von 10,20 EUR berechnet.

Wenn das Wunschkennzeichen reserviert wurde, kommen 2,60 EUR hinzu. Die zusätzliche Gebühr beträgt dann 12,80 EUR.

Welche Fristen muss ich beachten?


Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Spezielle Hinweise

Wenn Sie ein Fahrzeug erworben haben, das noch zugelassen ist, müssen Sie es unverzüglich auf Ihren Namen umschreiben oder vorübergehend außer Betrieb setzen lassen.

Ist das Fahrzeug bereits außer Betrieb gesetzt (abgemeldet), haben Sie etwas mehr Zeit: Dann können Sie das Fahrzeug zulassen, wenn Sie es im öffentichen Verkehr verwenden möchten.

Anträge / Formulare


SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)

Was sollte ich noch wissen?


Seit 01. Oktober 2005 gibt es neue Fahrzeugpapiere, Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung II. Diese sind in der Europäischen Union (EU) einheitlich gestaltet. Ein Umtausch durch die Fahrzeughalterin/den Fahrzeughalter ist nicht vorgeschrieben. Die bisherigen Fahrzeugpapiere werden gegen die neuen Dokumente (Teil I und II) getauscht, sobald die zuständige Stelle neue Fahrzeugunterlagen ausstellt.

Spezielle Hinweise

Seit 01.01.2014 müssen Sie bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges ein SEPA-Mandat zum Einzug der Steuer ausfüllen. Bitte halten Sie dafür die IBAN und BIC bereit. Näheres dazu finden Sie hier.

Die IBAN und BIC finden Sie z. B. auf einem aktuellen Kontoauszug oder auf Ihrer EC-Karte. Auch Ihre Bank teilt sie Ihnen auf Nachfrage mit.



Bei der Umschreibung des Fahrzeuges auf Ihren Namen verbleibt die vorhandene Erkennungsnummer grundsätzlich am Fahrzeug. 

Auf Wunsch kann das Fahrzeug jedoch umgekennzeichnet und mit einer neuen Erkennungsnummer versehen werden.

Bitte denken Sie daran, dass Sie, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist, und Sie diesen Service in Anspruch nehmen möchten, die Kennzeichenschilder mitbringen.

Für

  • die Umkennzeichnung
  • ggf. das Wunschkennzeichen
  • ggf. die Reservierung

wird eine zusätzliche Gebühr erhoben. Auch müssen Sie sich neue Kennzeichenschilder bei einer Schilderprägestelle kaufen, sofern Sie nicht alte Schildermitbringen.

Fachlich freigegeben durch


AG Kommunenredaktion

Kontakt

  • Bürgerservice/Verkehr

Kontaktpersonen


  • Ihre Behördennummer 115