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KFZ-Zulassung: Abmeldung / Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges


Spezielle Hinweise

INFORMATION ZU i-KFZ (internetbasierte Zulassung oder Abmeldung eines Fahrzeuges)


Möchten Sie sich den Besuch im BürgerService sparen?


Die internetbasierte Zulassung oder internetbasierte Außerbetriebsetzung (Abmeldung) Ihres Fahrzeuges können Sie auf unserem Portal beantragen.

Weitere Informationen und zum Portal: 

Button hier klicken © Landkreis Harburg


Örtlich zuständige Zulassungsbehörde

Spezielle Hinweise

Bitte wenden Sie sich an einen der Standorte des BürgerService (siehe rechts). Sie können Ihr Fahrzeug bei jeder Zulassungsstelle in Deutschland außer Betrieb setzen lassen, wenn die Unterlagen vollständig sind.

Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug

  • wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
  • wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
  • wenn Sie es verschrotten lassen.
  • falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
  • ggf. mit Anhängerverzeichnis
  • Kennzeichenschilder
  • bei Antragsstellung in Vertretung: gültiges Ausweisdokument Ihrer Vertretung, welche die Außerbetriebsetzung vor Ort beantragt. Eine Vollmacht der Halterin oder des Halters ist erforderlich.

Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:

  • Verwertungsnachweis oder
  • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist
Spezielle Hinweise

Bitte legen Sie folgende Unterlagen vor:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Kennzeichenschild (er)
  • Verwertungsnachweis, wenn das Fahrzeug einem anerkannten Verwertungsbetrieb zur Verwertung überlassen wurde (näheres dazu finden Sie in der Rubrik Dienstleisungen rechts)

Die Erklärung zur Außerbetriebsetzung (siehe Formulare rechts) können Sie auch beim Sachbearbeiter im BürgerService ausfüllen.

Wenn die Unterlagen vollständig vorgelegt werden, brauchen Sie keine Vollmacht.

  • Verwaltungsgebühr: 2,10 EUR für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal
  • Verwaltungsgebühr: 15,90 EUR für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort in der zuständigen Zulassungsbehörde
Spezielle Hinweise

Die Gebühr beträgt bei der Außerbetriebsetzung im BürgerService 16,50 EUR.

Wenn Sie den Antrag internetbasiert stellen, beträgt die Gebühr 2,70 EUR.

Eventuelle zusätzliche Gebühren für bestimmten, zusätzlichen Aufwand (zum Beispiel Verlust eines Dokuments, weitere Änderungen in den Papieren, Erteilung einer Betriebserlaubnis, Versand der Zulassungsbescheinigung Teil II / der Fahrzeugpapiere, zusätzliche Siegel und Plaketten) können hier nicht im Einzelnen dargestellt werden. Je nach Einzelfall kann die Gebühr daher auch höher sein als die dargestellte Grundgebühr.


Wenn Sie die Zulassung / Außerbetriebsetzung (Abmeldung) ihres Fahrzeuges internetbasiert auf unserem Portal beantragen, fällt eine niedrigere Gebühr an.

Es gibt keine Frist.

Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

Widerspruch

Spezielle Hinweise

Rückfahrt mit ungestempelten Kennzeichenschildern:

Die Rückfahrt mit dem außer Betrieb gesetzten (abgemeldeten) Fahrzeug ist am selben Tag möglich, wenn es zum Zeitpunkt der Abmeldung haftpflichtversichert ist.

Es müssen für die Rückfahrt die entstempelten Kennzeichenschilder angebaut werden.

Bei einer sofortigen Freigabe und Übernahme der Kennzeichen auf ein anderes Fahrzeug müssen neue Kennzeichenschilder erworben und abgestempelt werden, damit die Rückfahrt mit den entstempelten Kennzeichenschildern möglich ist.

Weitere Informationen: siehe Kundeninformation rechts.

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung