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Antrag auf Ausstellung eines internationalen Leichenpasses


- ganzer Leistungstitel: Internationalen Leichenpass beantragen

- wird ggf. für die Beförderung an einen Ort außerhalb Niedersachsens benötigt

- verstorbene Person muss identifiziert und Todesursache bekannt sein

- Gebühr: 40 Euro

- zuständige Behörde: Untere Gesundheitsbehörde

Leistungsbeschreibung

Sie möchten eine verstorbene Person an einen Ort außerhalb Niedersachsens befördern. Um die Beförderung vornehmen lassen zu können, kann ein internationaler Leichenpass erforderlich sein. Sie können diesen auch durch das mit dem Transport beauftragte Bestattungsunternehmen beantragen lassen.

Der Antrag kann entweder von Ihnen als Privatperson oder von dem beauftragten Bestattungsunternehmen beim Gesundheitsamt des Sterbeortes gestellt werden.

Erst wenn alle benötigten Dokumente vorliegen und alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann das Gesundheitsamt den Antrag auf Ausstellung eines internationalen Leichenpasses bearbeiten.

Die Zuständigkeit liegt bei den Gesundheitsämtern des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.

nicht angegeben

- Die für die Ausstellung eines internationalen Leichenpasses  bei einer ungeklärten Todesursache oder einer nicht sicher identifizierten verstorbenen Person notwendige Freigabebescheinigung der Staatsanwaltschaft liegt vor.

- Die Transportbestimmungen gemäß dem Internationalen Abkommen zur Beförderung von Leichen werden eingehalten.

- schriftlicher formloser Antrag

- bei Beantragung durch ein Bestattungsunternehmen: schriftliche Vollmacht

- Bescheinigung einer ordnungsgemäßen Einsargung und der Einhaltung der Transportbestimmungen gemäß dem Internationalen Abkommen für Leichenbeförderung (IALB) durch das Bestattungsunternehmen

- Todesbescheinigung mit vertraulichem Abschnitt

- Sterbeurkunde oder Sterbefallanzeige des Standesamts

- Freigabebescheinigung  der Staatsanwaltschaft, falls es sich nicht um einen natürlichen Tod handelt oder die verstorbene Person nicht sicher identifiziert werden kann.

Spezielle Hinweise
  • Todesbescheinigung im Original mit Beurkundung oder einer Zurückstellung des zuständigen Standesamtes
  • bei nicht natürlichen oder ungeklärten Sterbefällen zusätzlich die Freigabe durch die Staatsanwaltschaft
  • Auszug aus dem Sterberegister (Sterbeurkunde)
  • Antrag auf Ausstellung eines internationalen Leichenpasses (Dokument „Antrag auf Ausstellung eines internationalen Leichenpasses“)
  • Bescheinigung über die ordnungsgemäße Einsargung (Dokument „Bescheinigung über die ordnungsgemäße Einsargung“)
  • ein Nachweis vom Bestatter über die Tätigkeit in einem Bestattungsunternehmen (Visitenkarte oder Bescheinigung des Arbeitgebers, Ausweis/Pass, …)

Gebühr: 40,00 EUR
Spezielle Hinweise

(Tarifstelle 56.6 AllGO)

Es müssen keine Fristen beachtet werden. 

Spezielle Hinweise

Mit vorheriger Terminabsprache, damit ein reibungsloser Ablauf gewährleistet werden kann.

nicht angegeben

Spezielle Hinweise

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